Expertenwissen · DIN EN 16247-1

Energieaudit Wissensdatenbank

Antworten auf häufige Kundenfragen – Pflicht, Förderung, Kosten und Ablauf. Darunter vertiefende Fachthemen aus der Audit-Praxis.

Häufige Fragen Fachthemen
20
Kundenfragen
16247
Norm
50%
Max. staatliche Förderung
4 Jahre
Audit-Intervall (Pflicht)

Häufige Fragen aus Kundensicht

Was Unternehmen vor einem Energieaudit am häufigsten wissen möchten – von der gesetzlichen Pflicht über Förderung und Kosten bis zu Ergebnis und Umsetzung.

Grundlagen

Grundlagen des Energieaudits

Ein Energieaudit ist eine systematische, dokumentierte und unabhängige Analyse des Energieverbrauchs in einem Unternehmen. Ziel ist die Identifikation von Energieeinsparpotenzialen und die Erarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Das Audit erfasst alle relevanten Energieverbraucher – Gebäude, Prozesse, Transportmittel und Beleuchtung – und liefert als Ergebnis einen priorisierten Maßnahmenkatalog mit konkreten Einsparpotenzialen und Amortisationszeiten.

Alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (Nicht-KMU) sind, sind gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme über 43 Mio. € aufweist. KMU sind von der Pflicht ausgenommen, können aber freiwillig ein gefördertes Audit durchführen lassen.

Pflicht-Energieaudit: Gesetzlich vorgeschrieben für Nicht-KMU nach EDL-G. Muss alle 4 Jahre durchgeführt werden. Ohne Förderung, aber mit erheblichem Einsparpotenzial. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Gefördertes Energieaudit: Freiwillig für KMU (unter 250 Mitarbeiter). Wird von der BAFA mit bis zu 50% der Kosten bezuschusst. Gleiche Norm (DIN EN 16247), aber mit finanzieller Unterstützung durch den Staat.

Die DIN EN 16247 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an Energieaudits für Unternehmen definiert. Sie legt fest, wie ein Energieaudit strukturiert, durchgeführt und dokumentiert werden muss, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Norm besteht aus mehreren Teilen: Teil 1 (allgemeine Anforderungen), Teil 2 (Gebäude), Teil 3 (industrielle Prozesse), Teil 4 (Transport). Ein vollständiges Audit umfasst alle relevanten Bereiche Ihres Unternehmens.

Ja, absolut! KMU sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, profitieren aber erheblich von einem freiwilligen Energieaudit. Die BAFA fördert solche Audits mit bis zu 50% der Kosten. Viele KMU erzielen nach dem Audit Energieeinsparungen von 15–30%, was die Investition in wenigen Jahren amortisiert.

Gerade für energieintensive KMU (Produktion, Gastronomie, Logistik) lohnt sich ein Audit besonders. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob und welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt.

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Förderung

staatliche Förderung & Finanzierung

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Energieaudits bei KMU mit folgenden Sätzen:

  • Bis zu 50% der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximal 6.000 € Zuschuss für ein Modul-Energieaudit (alle Unternehmensbereiche)
  • Maximal 1.500 € für ein Einstiegsaudit (vereinfacht)
  • Kleinunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. € Umsatz): höherer Fördersatz möglich

Der Förderantrag muss vor Beginn des Audits gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt.

Wir unterstützen Sie beim gesamten Antragsverfahren – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Einreichung der Unterlagen. So stellen wir sicher, dass keine Fristen versäumt werden und alle Anforderungen erfüllt sind.

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition:

  • Unter 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. €
  • Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • Freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig
Ablauf

Ablauf & Durchführung

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 folgt einem strukturierten Prozess:

  1. Auftaktgespräch: Festlegung des Auditumfangs, Übergabe der Datenerhebungs-Checkliste
  2. Datenerhebung: Sammlung und Analyse von Energierechnungen, Betriebsdaten, Gebäudeplänen
  3. Vor-Ort-Begehung: Inspektion aller energierelevanten Bereiche (1–2 Tage)
  4. Analyse & Auswertung: Berechnung von Energieflüssen, Einsparpotenzialen und ROI
  5. Berichterstellung: Ausführlicher Auditbericht nach DIN EN 16247
  6. Abschlusspräsentation: Vorstellung der Ergebnisse und Maßnahmen

Die Gesamtdauer hängt von der Betriebsgröße und Komplexität ab:

  • Kleines Unternehmen: 3–4 Wochen
  • Mittelständisches Unternehmen: 4–8 Wochen
  • Großes Unternehmen / mehrere Standorte: 8–16 Wochen

Die eigentliche Vor-Ort-Begehung dauert 1–2 Tage. Der Großteil der Zeit entfällt auf Datenerfassung, Analyse und Berichterstellung – was Sie kaum belastet.

Ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247 deckt alle wesentlichen Energieverbraucher ab:

  • Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Dach, Wärmebrücken
  • Heizung & Warmwasser: Heizkessel, Verteilung, Regelung
  • Kühlung & Klimatisierung: Kälteanlage, Wärmepumpen
  • Lüftung: Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung
  • Beleuchtung: Lichtanlagen, Tageslichtnutzung
  • Prozessenergie: Produktionsmaschinen, Druckluft, Pumpen
  • Transport: Fahrzeugflotte, Transportlogistik
  • Erneuerbare Energien: PV-Potenzial, Wärme aus Abwärme

Für ein effizientes Energieaudit benötigen wir typischerweise:

  • Energierechnungen der letzten 2–3 Jahre (Strom, Gas, Wärme, Kraftstoff)
  • Gebäudepläne und Grundrisse (wenn vorhanden)
  • Technische Daten der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Angaben zu Betriebszeiten und Nutzungsarten
  • Informationen zu geplanten Investitionen oder Sanierungen

Wir stellen Ihnen eine detaillierte Checkliste zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Datenerfassung.

Energieberatung Team
Kosten

Kosten & Wirtschaftlichkeit

Die Gesamtkosten eines Energieaudits richten sich nach Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und Komplexität der Energiesysteme. Typische Bruttohonorare:

  • Kleines Unternehmen (bis 20 MA): 2.500 – 4.500 €
  • Mittelständisches Unternehmen (20–100 MA): 4.500 – 8.000 €
  • Größeres Unternehmen (100–250 MA): 8.000 – 15.000 €

Nach staatlicher Förderung (bis zu 50%) verbleiben für KMU oft nur 1.000–3.500 € Eigenanteil. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

In der Regel amortisiert sich die Investition in ein Energieaudit innerhalb von 6–18 Monaten, je nachdem wie schnell die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden. Typische Ergebnisse unserer Audits:

  • Ø 18–25% Energieeinsparung bei Umsetzung aller Maßnahmen
  • Niedrig-investive Maßnahmen (z.B. Regelung, Betriebsoptimierung) oft kostenlos umsetzbar
  • ROI der Auditinvestition typischerweise 300–1000%

Im Rahmen der staatliche Förderung sind folgende Kosten förderfähig:

  • Honorar des Energieauditors (Tageshonorar gemäß BAFA-Tabelle)
  • Reisekosten des Auditors
  • Kosten für die Berichterstellung

Nicht förderfähig sind interne Personalkosten sowie Investitionskosten für die Umsetzung der Maßnahmen (diese können jedoch über andere Programme wie KfW gefördert werden).

Ergebnisse

Ergebnisse & Umsetzung

Als Ergebnis erhalten Sie einen umfassenden Auditbericht nach DIN EN 16247, der folgende Inhalte enthält:

  • Darstellung des aktuellen Energieverbrauchs (Sankey-Diagramm, Energieflussanalyse)
  • Identifizierte Einsparpotenziale je Verbrauchsbereich (in kWh und €)
  • Priorisierter Maßnahmenkatalog mit ROI und Amortisationszeiten
  • Angaben zu verfügbaren Förderprogrammen für die Umsetzung
  • Executive Summary für die Geschäftsführung
  • Bestätigung zur Vorlage bei der BAFA (bei gefördertem Audit)

Nein. Weder beim Pflicht-Energieaudit nach EDL-G noch beim BAFA-geförderten Audit besteht eine rechtliche Pflicht, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Das Audit dient der Informationsgewinnung und strategischen Planung.

Allerdings empfehlen wir dringend, zumindest die wirtschaftlich attraktivsten Maßnahmen umzusetzen. Mit unserer Umsetzungsbegleitung unterstützen wir Sie dabei, die identifizierten Potenziale tatsächlich zu heben.

Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Pflicht nach EDL-G nicht nachkommen, riskieren empfindliche Bußgelder. Gemäß § 17 EDL-G können Verstöße mit bis zu 50.000 € bestraft werden. Zudem droht Reputationsschaden durch Veröffentlichung von Verstößen.

Die BAFA und Bundesbehörden führen regelmäßige Stichprobenkontrollen durch. Unternehmen, die auf unsere Anfragen nicht reagieren, werden zur Anzeige gebracht. Handeln Sie daher rechtzeitig.

DIN EN 16247 & ISO 50001

Normen & Zertifizierungen

DIN EN 16247 ist eine Norm für einmalig oder periodisch durchgeführte Energieaudits. Das Audit ist eine Momentaufnahme und liefert Handlungsempfehlungen, ohne ein dauerhaftes System zu etablieren.

ISO 50001 hingegen ist eine Managementsystemnorm. Sie beschreibt die Anforderungen an ein dauerhaftes Energiemanagementsystem (EnMS) im Unternehmen. Die Zertifizierung nach ISO 50001 ist für Nicht-KMU eine Alternative zur Pflicht-Auditpflicht nach EDL-G.

ISO 50001 lohnt sich besonders für Unternehmen, die:

  • Einen hohen Energieverbrauch (über 500.000 kWh/Jahr) haben
  • Energieeffizienz als strategisches Ziel dauerhaft verankern wollen
  • Energie-Steuererstattungen gemäß § 55 EnergieStG oder § 10 StromStG nutzen wollen
  • Einen Nachweis gegenüber Kunden oder in Ausschreibungen benötigen
  • Nachhaltigkeitsberichte (ESG, CSRD) erstellen müssen

Fachthemen im Detail

Vertiefende Kapitel aus unserer Audit-Praxis – von Berichtsaufbau und Verbrauchsanalyse bis Maßnahmenplan und Mehrstandort-Audits.

Grundlagen & Bericht

Verbrauch & Analyse

Maßnahmen & Wirtschaftlichkeit

Konzern & Wiederholungsaudit

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Die Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH führt normkonforme Audits nach DIN EN 16247 durch – gefördert oder als Pflichtaudit.

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