Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und machen Sie mehr daraus: Ein Energieaudit ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Chance, Ihren Energieverbrauch zu senken und nachhaltige Einsparpotenziale aufzudecken.
Ab dem 18. Juli 2025 gelten neue verschärfte Schwellenwerte. Wird die Auditpflicht nicht erfüllt, sind Bußgelder nach dem EDL-G möglich.
EDL-G-Schwellen · Compliance-Kalender 2026–2030 · 10-Punkte-Schnellcheck.
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Ab dem 18. Juli 2025 sind in Deutschland Unternehmen verpflichtet, Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchzuführen, wenn ihr durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei Kalenderjahren über bestimmten Schwellenwerten liegt – außer Sie betreiben bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Unternehmen, die nicht als KMU gelten, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen – außer mit zertifiziertem Energiemanagementsystem.
Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen.
Diese Informationen sind auch auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzulesen, das für die Umsetzung und Überwachung der Energieauditpflicht zuständig ist.
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Ein Energieaudit ist der Schlüssel zu mehr Effizienz und geringeren Energiekosten. Mit einer umfassenden Analyse Ihrer Energieflüsse in bis zu 90 % Ihres Energieverbrauchs decken wir Optimierungspotenziale auf – von ineffizienten Anlagen bis hin zu unnötigem Energieverbrauch.
Normkonforme Durchführung nach DIN EN 16247-1
Analyse von bis zu 90 % Ihres Gesamtenergieverbrauchs
Maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen mit Wirtschaftlichkeitsrechnung
Vollständige BAFA-Dokumentation inklusive
Ampel-Bewertungsmatrix · BAFA-rote-Flaggen · Eskalations-Pfad.
Über die gesetzliche Pflicht hinaus bringt ein normgerechtes Energieaudit messbare wirtschaftliche und strategische Vorteile.
Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach § 8 EDL-G – mit BAFA-konformer Dokumentation und Stichprobenfestigkeit.
Identifizierte Maßnahmen reduzieren Verbrauch und Kosten dauerhaft – mit Amortisationsrechnung pro Einzelmaßnahme.
Belastbare CO₂-Bilanz und Maßnahmen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht (CSRD, ESRS E1) – Audit als Datenbasis.
Klare Energiekennzahlen pro Standort, Anlage, Prozess – die Basis für jedes weitere Effizienzprojekt oder ein späteres ISO-50001-System.
Geringere Energiekosten verbessern die Marge – ein Wettbewerbsvorteil bei steigenden Strom- und Gaspreisen, der über Jahre wirkt.
Bei Nichterfüllung der Auditpflicht sind Bußgelder nach § 17 EDL-G möglich – ein normgerechtes, fristgerechtes Audit unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir prüfen Ihre Auditpflicht nach § 8 EDL-G, klären Stichtag und Umfang und melden uns innerhalb von 24 h werktags mit Festpreis und Terminvorschlag – vollkommen unverbindlich.
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