Lüftung · DIN V 18599

Lüftungssysteme in DIN V 18599
Überblick, Luftmengen und Bilanzansatz

Lüftungswärmeverluste, Luftwechselraten, SFP-Klassen und monatlicher Bilanzansatz für natürliche und mechanische Lüftung in Nichtwohngebäuden – systematisch erklärt.

Monatliche Bilanzierung nach DIN V 18599
SFP-Klassen und GEG-Anforderung
CO₂-Regelung und Bedarfsführung
VDI 6022 Hygiene und Inspektion
Zu den FAQ Beratung anfragen
≤ 0,3
SFP kW/(m³/s) GEG
12–24
m³/(h·P) Büro-Außenluft
CO₂
Regelung variabel
VDI 6022
Hygiene-Inspektion RLT
Einordnung

Lüftung als Bilanzgröße in der Energieberechnung

In der Energiebilanz nach DIN V 18599 werden Lüftungswärmeverluste monatlich ermittelt. Grundlage ist die Luftwechselrate n [h⁻¹], die – multipliziert mit dem Zonenvolumen, der Luftdichte und der spezifischen Wärmekapazität – den Wärmeverlustkoeffizienten durch Lüftung ergibt. Je niedriger die Luftwechselrate und je höher der Wärmerückgewinnungsgrad, desto geringer fällt der Lüftungswärmeverlust aus.

Gleichzeitig erfordert jede Nutzungsart einen Mindest-Außenluftvolumenstrom nach DIN EN 16798-1, der nicht unterschritten werden darf. Planung und Bilanzierung müssen hygienische Mindestanforderungen und energetische Obergrenzen gleichermaßen berücksichtigen.

Für Nichtwohngebäude ist neben dem Heizwärmebedarf der Strombedarf der Ventilatoren (SFP) ein wesentlicher Bilanzposten. Mit dem Primärenergiefaktor für Strom (fP = 1,8) geht er überproportional in den Primärenergiebedarf ein – SFP-Optimierung wirkt sich daher stark im Energieausweis aus.

Lüftungskanäle im Nichtwohngebäude
Bilanzansatz

Lüftungswärmeverlust – die Grundformel

Der monatliche Lüftungswärmeverlust wird zonenweise ermittelt. Bei vorhandener Wärmerückgewinnung reduziert sich die effektive Temperaturdifferenz um den Rückgewinnungsgrad.

Lüftungswärmeverlust monatlich (vereinfacht) QV,Lüft = neff × VZone × ρLuft × cLuft × (θi − θe) × tMonat

ρLuft = 1,2 kg/m³  |  cLuft = 1.006 J/(kg·K)  |  n in h⁻¹
Mit WRG: effektive Δθ = (θi − θe) × (1 − ηWRG)
Luftwechselrate n
Maßgeblicher Parameter. Gibt an, wie oft das Raumvolumen pro Stunde mit Außenluft ausgetauscht wird. Hohe n ohne WRG → hohe Lüftungswärmeverluste.
Temperaturdifferenz
Differenz Innentemperatur zu Außentemperatur. In der Heizperiode typisch 20–30 K – ein großer Treiber für Wärmeverluste durch Lüftung.
WRG-Korrektur
Bei Wärmerückgewinnung η = 0,80 verbleiben nur noch 20 % der Temperaturdifferenz als Verlust – die Lüftungswärmeverluste sinken drastisch.
Systemvergleich

Vier Lüftungsarten im Vergleich

Natürliche Lüftung, mechanische Abluftanlage, RLT-Anlage mit WRG und bedarfsgeführte CO₂-Regelung unterscheiden sich grundlegend in Luftwechselrate, Energiebedarf und Regelbarkeit.

Natürliche Lüftung
0,1–0,3 h⁻¹
Über Öffnungen, Fugen und thermischen Auftrieb. Energetisch günstig, witterungsabhängig und unkontrolliert. Kein WRG möglich.
Kein StromNiedriges nUnkontrolliert
Mechanische Abluftanlage
0,3–0,6 h⁻¹
Abluftventilator erzeugt Unterdruck; Außenluft strömt unkontrolliert nach. Geringer Invest, kein WRG, nicht GEG-optimierbar.
EinfachKein WRGGünstiger Invest
RLT-Anlage mit WRG
1,0–3,0 h⁻¹
Zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Höchste Luftqualität und Energieeffizienz. SFP-Anforderung nach GEG einzuhalten.
WRG 70–85 %VDI 6022GEG-konform
Bedarfsgesteuert (CO₂)
variabel
CO₂-Sensoren regeln den Volumenstrom. Lüftung nur bei Personenpräsenz – bis zu 40 % Energieeinsparung gegenüber Konstantvolumenstrom.
CO₂-Sensor–30–40 % EnergieVAV
DIN EN 16798-1

Mindest-Außenluftvolumenströme je Nutzungsart

Die DIN EN 16798-1 legt personenbezogene und flächenbezogene Außenluftmengen fest. Diese Mindestwerte bilden die Grundlage jeder Lüftungsauslegung und dürfen in der Bilanzierung nicht unterschritten werden.

NutzungsartKategoriem³/(h·Person)l/(s·m²)Hinweis
Büro, EinzelbüroII360,7Standardfall DIN V 18599-10
Büro, GroßraumII280,5Höhere Personendichte
VersammlungsstätteII301,0Hohe CO₂-Last durch Personen
SchulklasseII240,6Kinder: geringerer Bedarf je Person
Krankenhaus, PatientenzimmerI501,2Hygienebereich, erhöhter Bedarf
EinzelhandelII200,5Gemäß Belegungsplan

Kategorie I = höchste Qualität (Krankenhaus, Labor), Kategorie II = Normalgebäude, Kategorie III/IV = reduzierte Anforderungen nach Vereinbarung.

Ventilatorleistung

Spezifische Ventilatorleistung SFP – Klassen und GEG-Anforderung

Der SFP-Wert beschreibt den elektrischen Leistungsbedarf je transportierten Kubikmeter Luft. Er bestimmt maßgeblich den Stromverbrauch der Lüftungsanlage.

Berechnung SFP SFP = PFan / V̇Luft   [W/(m³/h)]  oder  [kW/(m³/s)]

GEG-Anforderung Neubau NWG: SFP ≤ 0,3 kW/(m³/s) → SFP-Klasse 3 oder besser
KlasseGrenzwertEffizienz-BalkenTypischer Einsatz
SFP 1≤ 0,1 kW/(m³/s)
Passivhausstandard, EC-Ventilator
SFP 2≤ 0,2 kW/(m³/s)
Sehr effiziente RLT, BAFA-gefördert
SFP 3≤ 0,3 kW/(m³/s)
GEG-Mindestanforderung Neubau
SFP 4≤ 0,5 kW/(m³/s)
Ältere Bestandsanlagen, Handlungsbedarf
SFP 5> 0,5 kW/(m³/s)
Nicht GEG-konform, hoher Sanierungsbedarf
Endenergie & Betrieb

Endenergiebedarf Lüftung und Sommerbetrieb

Strombedarf Ventilatoren

Der Endenergiebedarf der Lüftung umfasst Zu- und Abluftventilator sowie Pumpen für Heiz- und Kühlregister. In Nichtwohngebäuden entfallen typisch 15–25 % des Gesamtstrombedarfs auf die Lüftungstechnik.

Mit EC-Ventilatoren und variablem Volumenstrom (VAV) lässt sich dieser Anteil erheblich senken – die Ventilatorleistung sinkt kubisch mit dem Volumenstrom (Ventilatorgesetz).

Primärenergieanteil der Lüftung

In der DIN-V-18599-Bilanz wird der Ventilatorstrombedarf als Hilfsenergie erfasst. Mit fP,Strom = 1,8 geht er überproportional in den Primärenergiebedarf ein.

Eine SFP-Reduktion von SFP 4 auf SFP 2 kann den Primärenergiebedarf eines NWG um 8–15 kWh/(m²·a) senken – das ist im Energieausweis klar sichtbar.

🌙

Nachtlüftung und Freie Kühlung im Sommer

Wenn die Außentemperatur nachts unter die Raumtemperatur fällt, kann durch erhöhten Luftwechsel die thermische Masse des Gebäudes abgekühlt werden. Die WRG wird dabei über einen Bypass überbrückt, damit keine Wärme zurückgehalten wird. Dieser Effekt spart Kühlenergie und verbessert den Komfort am nächsten Morgen – ohne mechanische Kälteerzeugung. In der DIN-V-18599-Bilanz wird Nachtlüftung als Kühllast-Reduktion berücksichtigt.

Planung & Hygiene

Lüftungskonzept NWG: Kanalklassen und VDI 6022

  • Kanalklasse und Dichtheit: Lüftungskanäle müssen mindestens Dichtheitsklasse B nach DIN EN 15727 erfüllen. Undichte Kanäle erhöhen den Energiebedarf und begünstigen Feuchtemängel. Klasse C ist für energieeffiziente Neubauten empfehlenswert.
  • VDI 6022 – Hygiene in RLT-Anlagen: Die Richtlinie regelt Planung, Bau, Betrieb und Wartung von RLT-Anlagen unter hygienischen Gesichtspunkten. Regelmäßige Inspektionen durch zertifiziertes Personal sowie Nachweise über Filterwechsel und Reinigungsintervalle sind verpflichtend.
  • Schutzstufenmodell bei der Planung: Je sensibler die Nutzung (OP-Saal, Labor, Reinraum), desto höher die Anforderungen an Filterklasse, Überdruckhaltung und Kanalreinigungsintervalle. Das Schutzstufenmodell ist in der Planungsphase festzulegen.
  • Zonenkonzept und CO₂-Regelung: In großen NWG werden Lüftungszonen gebildet, die unabhängig geregelt werden. Zonenweise CO₂-Regelung optimiert den Volumenstrom jeder Zone und vermeidet Überlüftung schwach belegter Bereiche.
  • Filterwechsel und Betriebstagebuch: Filterwechselintervalle richten sich nach Filterklasse und Staubeintrag am Standort. Ein lückenloses Betriebstagebuch ist Voraussetzung für die VDI-6022-Inspektion und Förderanträge.
Optimierung

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Lüftungsanlage

EC-Ventilatoren

Elektronisch kommutierte Motoren erzielen deutlich niedrigere SFP-Werte als AC-Motoren. Nachrüstung amortisiert sich oft nach 3–5 Jahren.

CO₂-Regelung (VAV)

Bedarfsgeführte Lüftung reduziert den Volumenstrom in schwach belegten Phasen erheblich. Typische Energieeinsparung: 30–45 %.

WRG nachrüsten

Kreislaufverbundsystem oder Rotationswärmetauscher ermöglichen WRG auch bei räumlich getrennten Zu-/Abluftkanälen im Bestand.

Druckverlust reduzieren

Verstopfte Filter, falsch dimensionierte Kanäle und übermäßige Bögen erhöhen Druckverlust und SFP. Regelmäßige Druckmessung ist Pflicht.

Prüfliste

Checkliste Lüftung im Gebäudeaudit

RLT-Schema und Typenschilder vollständig dokumentiert
Soll-Volumenströme mit Einregelprotokoll plausibilisiert
SFP-Wert gemessen oder aus Dokumentation belegt
WRG-Typ, Wirkungsgrad und Bypass-Strategie beschrieben
Filterzustand und VDI-6022-Protokoll vorhanden
Kanalklasse und Dichtheit nach DIN EN 15727 nachgewiesen
Häufige Fragen

FAQ – Lüftungssysteme nach DIN V 18599

Ausführliche Antworten zu Luftmengen, SFP-Klassen, Bilanzansatz und VDI-6022-Anforderungen.

Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur mechanischen Lüftung besteht in Deutschland nicht. Allerdings fordert die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6, dass in Arbeitsräumen ausreichend Außenluft zur Verfügung steht. Bei tiefen Grundrissen (Raumtiefe > 7 m), fensterfernen Zonen oder großer Personendichte ist natürliche Lüftung allein nicht ausreichend, um die Mindestanforderungen der DIN EN 16798-1 zuverlässig einzuhalten. In der Praxis ist für Büro-Neubauten ab einer bestimmten Größe mechanische Lüftung faktisch unumgänglich. Für die DIN-V-18599-Bilanz muss das tatsächlich vorhandene Lüftungssystem abgebildet werden – auch wenn es rein natürlich ist.

SFP steht für „Specific Fan Power" – die spezifische Ventilatorleistung in kW/(m³/s). SFP 1 bedeutet maximal 0,1 kW/(m³/s) – das ist Passivhausstandard mit hocheffizienten EC-Ventilatoren und optimal ausgelegten Kanälen mit geringem Druckverlust. SFP 5 liegt über 0,5 kW/(m³/s), typisch für ältere Bestandsanlagen mit konventionellen AC-Motoren, verstopften Filtern und schlecht dimensionierten Kanälen. Das GEG fordert für Neubauten mindestens SFP 3 (≤ 0,3 kW/(m³/s)). Der Unterschied zwischen SFP 1 und SFP 5 entspricht einer fünffach höheren elektrischen Leistungsaufnahme für die gleiche transportierte Luftmenge – über die Lebensdauer einer Anlage ein erheblicher Kostenfaktor, der auch den Primärenergiebedarf im Energieausweis deutlich beeinflusst.

Der Luftwechsel n ergibt sich aus dem Außenluftvolumenstrom V̇ (in m³/h) dividiert durch das Netto-Raumvolumen VZone (in m³): n = V̇ / VZone. Den Außenluftvolumenstrom entnehmen Sie den technischen Unterlagen der Lüftungsanlage (Revisionsunterlagen, Einregelprotokoll) oder messen ihn direkt am Zuluftauslass mit einem Anemometer. Das Zonenvolumen ergibt sich aus Nettogrundfläche × lichte Raumhöhe. Für natürlich belüftete Räume verwendet DIN V 18599 pauschale Ansätze, z. B. n = 0,15 h⁻¹ bei dichter Gebäudehülle nach Blower-Door-Test, da keine exakte Messung des infiltrativen Luftwechsels möglich ist.

CO₂-Regelung lohnt sich besonders dann, wenn die tatsächliche Belegung stark von der Auslegungsbelegung abweicht – also bei Konferenzräumen, Schulen, Versammlungsstätten oder Großraumbüros mit Teilzeitarbeit. Da der Energiebedarf der Ventilatoren kubisch mit dem Volumenstrom zusammenhängt (Ventilatorgesetz: P ~ V̇³), bringt eine Volumenstromreduzierung um 30 % bereits eine Energieeinsparung von bis zu 66 % für den Ventilator selbst. Typische Amortisationszeiten für CO₂-Messtechnik und Regelungserweiterung liegen bei 2–5 Jahren, abhängig von der Anlagengröße und den Betriebsstunden. In der DIN-V-18599-Bilanz werden bedarfsgesteuerte Systeme mit reduzierten mittleren Betriebsvolumenströmen angesetzt.

Die VDI-Richtlinie 6022 legt hygienische Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen fest. Für Betreiber bedeutet dies: RLT-Anlagen müssen in definierten Abständen durch geschultes Personal (Kurs A oder B nach VDI 6022) hygienisch inspiziert werden. Die Erstinspektion findet nach Inbetriebnahme statt, danach alle zwei Jahre bei Anlagen mit Befeuchter bzw. alle drei Jahre ohne Befeuchter. Geprüft werden Filterzustand, Wärmetauscher, Befeuchter, Tropfenabscheider und Kanalabschnitte auf Verkeimung, Verschmutzung und bauliche Mängel. Das Inspektionsprotokoll muss für Behördenanfragen vorgehalten werden. Hygienemängel können zur Betriebsuntersagung führen und sind haftungsrechtlich relevant für den Betreiber.

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