Bericht & iSFP · DIN V 18599

Sanierungsfahrplan (iSFP) und Auditbericht – Aufbau, Inhalt und Förderbedeutung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das zentrale Ergebnisdokument des Gebäudeaudits – und der Schlüssel zum BEG-Förderbonus. Hier erfahren Sie, was drinsteht, was er kostet und was er rechtlich bedeutet.

iSFP mit +5% BEG-Bonus erklärt
3-Szenarien-Visualisierung
Auditbericht vs. iSFP – der Unterschied
FAQ Beratung
+5%
iSFP BEG-Bonus
3
Sanierungsszenarien
10 Jahre
Gültigkeitsdauer
VDI 2067
Wirtschaftlichkeit

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein auf das konkrete Gebäude zugeschnittener Stufenplan mit mehreren Sanierungsszenarien. Er zeigt, wie das Gebäude schrittweise auf ein höheres Effizienzniveau gehoben werden kann – ohne dass alle Maßnahmen auf einmal umgesetzt werden müssen.

Typischerweise enthält ein iSFP drei Szenarien in unterschiedlichen Zeithorizonten: eine wirtschaftlich optimierte Basisvariante, eine ambitioniertere Variante für das KfW-Effizienzhaus-Niveau und ein maximales Szenario in Richtung Klimaneutralität. Jedes Szenario ist mit Kosten, Einsparpotenzialen und Amortisationszeiten hinterlegt.

Stufenplan

Sanierungsszenarien im Überblick

Jedes Szenario beschreibt einen möglichen Sanierungspfad mit konkreten Maßnahmen, Investitionskosten, Energieeinsparungen und Amortisationszeiten.

Ist
Ist-ZustandAusgangspunkt vor Sanierung
S1
Szenario 1Kurzfristig – wirtschaftlich
S2
Szenario 2Mittelfristig – ambitioniert
S3
Szenario 3Langfristig – klimaneutral
Szenario 1 – Wirtschaftlich
ZeithorizontKurzfristig
Typische MaßnahmenHeizungstausch, Fenster
Energieeinsparung15–25 %
InvestitionsrahmenModerat
Amortisation8–12 Jahre
Szenario 2 – Ambitioniert
ZeithorizontMittelfristig
Typische Maßnahmen+ Dämmung Fassade, Dach
Energieeinsparung40–55 %
InvestitionsrahmenMittel-hoch
Amortisation12–18 Jahre
Szenario 3 – Klimaneutral
ZeithorizontLangfristig
Typische Maßnahmen+ PV, WP, Lüftung mit WRG
Energieeinsparung70–85 %
InvestitionsrahmenHoch
Amortisation18–25 Jahre
Inhalte

Was steht drin – iSFP und Auditbericht im Vergleich

iSFP und Auditbericht haben unterschiedliche Zielgruppen und Schwerpunkte. Beide Dokumente entstehen aus denselben Berechnungsdaten, sind aber verschieden aufgebaut und auf unterschiedliche Leser ausgerichtet.

iSFP – Eigentümerdokument
Ist-Zustand mit aktuellem Primärenergiebedarf und CO₂-Emissionen verständlich dargestellt
Gebäudecharakteristik: U-Werte, Anlagentechnik, Effizienzklasse
2–3 Sanierungsszenarien mit Kosten, Einsparung und Amortisation je Szenario
Maßnahmensteckbriefe je Gewerk: was, warum, wie viel
Empfehlung zur Umsetzungsreihenfolge (was zuerst, was später)
Hinweise auf verfügbare Förderprogramme je Maßnahme
Klare, laienverständliche Sprache ohne Normbezüge
Auditbericht – Fachleute-Dokument
Auftragsgrundlagen, Vertragspartner, Datum der Begehung
Vollständige Gebäudebeschreibung mit allen Bauteilkennwerten
Bilanzierungsmethodik: Normbezüge, Softwareversion, Randbedingungen
Ergebnisse je Zone (Primär-/Endenergie, CO₂, Effizienzklasse)
Plausibilisierung der Berechnung mit Verbrauchsdaten
Vollständige Maßnahmenübersicht mit technischen Details
Fachtechnische Sprache – Grundlage für Behörden und Förderstellen
Kriterium Auditbericht iSFP
Zielgruppe Energieberater, Gutachter, Behörden Eigentümer, Investoren, Hausbanken
Umfang Vollständige technische Dokumentation Kompakte Handlungsempfehlung
Sprache Fachlich, Normbezüge Laienverständlich, visuell
Fördermittel-Relevanz Technische Basis für Förderantragsstellung Berechtigt zu +5% BEG-Bonus
Erstellungsaufwand Hoch (vollständige Dokumentation) Wird aus Auditbericht abgeleitet
Förderung

Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des iSFP

iSFP berechtigt zu +5% BEG-Bonus

Wer einen iSFP erstellen lässt und anschließend Einzelmaßnahmen nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) beantragt, erhält einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten. Das bedeutet in der Praxis: statt 15% Förderung auf die förderfähigen Investitionskosten gibt es 20% – auf Maßnahmen von teils mehreren hunderttausend Euro ein erheblicher Vorteil.

+5 % BEG-Bonus durch iSFP
20 % Förderquote mit iSFP
15 % Förderquote ohne iSFP
80 % Förderung iSFP-Erstellung (BAFA)

Haftung des Energieberaters

Falsche oder grob fehlerhafte Angaben im Auditbericht oder iSFP können zu Haftungsansprüchen des Auftraggebers führen – insbesondere wenn Förderanträge aufgrund von Fehlern abgelehnt werden oder Maßnahmen nicht die prognostizierte Einsparung erzielen. Eine Energieberater-Haftpflichtversicherung ist daher zwingend notwendig. Die Berechnungen sollten stets plausibilisiert und die verwendeten Standardwerte dokumentiert werden.

Gültigkeit

Gültigkeitsdauer und Aktualisierung

Sowohl der Energieausweis als auch der iSFP haben unterschiedliche Lebenszyklen. Diese Fristen sollten Eigentümern bekannt sein.

Energieausweis

Der Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach muss er bei Verkauf, Vermietung oder Aushangpflicht erneuert werden. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. Fassadendämmung, Heizungsaustausch) sollte er freiwillig früher aktualisiert werden, da er sonst nicht mehr den tatsächlichen Zustand widerspiegelt.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Als Planungsdokument bleibt er auch langfristig verwertbar. Allerdings sollte er bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, bei größeren Änderungen der Energiepreise oder der Förderbedingungen überarbeitet werden. Der BEG-Bonus wird für jede Einzelmaßnahme separat beim iSFP-Dokument referenziert.

FAQ

Häufige Fragen zu Sanierungsfahrplan und Auditbericht

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan liegen je nach Gebäudegröße und Komplexität zwischen 800 und 3.000 Euro für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude können die Kosten deutlich höher liegen. Die Erstellung wird über die BAFA mit bis zu 80% gefördert (maximal 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser, 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten). Die Eigenkosten für den Auftraggeber sind daher oft gering.
Der iSFP selbst hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Er ist eine Planung und bleibt auch nach vielen Jahren als Referenzdokument verwendbar. Allerdings sollte er bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder bei Änderungen der Förderbedingungen aktualisiert werden. Der BEG-Bonus von +5% ist an jeden iSFP-Maßnahmenantrag einzeln gebunden und muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Bundesförderprogramms genutzt werden.
Ja. Ein iSFP kann auch rein zur Planung erstellt werden, ohne dass gleichzeitig Fördermaßnahmen beantragt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Eigentümer zunächst einen Überblick über den Sanierungsbedarf erhalten möchte, bevor konkrete Investitionen geplant werden. Spätere Einzelmaßnahmen können dann mit dem +5%-BEG-Bonus gefördert werden, sobald sie umgesetzt werden.
Es gibt keine Verpflichtung, die im iSFP empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP ist ein Planungsdokument und keine Bindungserklärung. Die BAFA-Förderung für die Erstellung des iSFP wird auch dann nicht zurückgefordert, wenn keine Maßnahmen umgesetzt werden. Allerdings verfällt der +5%-BEG-Bonus, wenn keine Maßnahme beantragt wird – die BAFA überwacht dies im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Die BAFA und die KfW führen Stichprobenkontrollen der geförderten Energieberatungsleistungen durch. Energieberater, die iSFP erstellen und Förderanträge einreichen, müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sein. Dort gibt es ebenfalls eine Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildungspflichten. Im Rahmen des Bundesförderprogramms wird die Qualität der Beratungsleistung über Kundenbefragungen und Stichprobenprüfungen überwacht.

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