Die Vor-Ort-Begehung ist das Herzstück jedes Gebäudeaudits: Hier wird der tatsächliche Ist-Zustand systematisch erfasst, mit vorliegenden Unterlagen abgeglichen und die Basis für eine normkonforme Bilanzierung gelegt.
Die Vor-Ort-Begehung dient dem systematischen Abgleich zwischen den vorliegenden Unterlagen und dem tatsächlichen Bauzustand des Gebäudes. Energieberater suchen gezielt nach Abweichungen: nachträgliche Dämmmaßnahmen ohne Dokumentation, ausgetauschte Fenster ohne Herstellernachweis oder veraltete Anlagentechnik, die in Plänen noch als modern ausgewiesen ist.
Eine gründliche Begehung ist die Grundlage für eine realistische Bilanzierung. Fehler bei der Ist-Zustandserfassung pflanzen sich durch die gesamte Berechnung fort und können zu falschen Maßnahmenempfehlungen führen. Fotoprotokoll, Aufmaß und Begehungsprotokoll mit Datum und Unterschrift bilden die Nachweisgrundlage – sowohl für die Berechnung als auch für spätere Förderanträge.
Beide Bereiche müssen vollständig und systematisch dokumentiert werden. Lücken in einem der Bereiche erzwingen ungünstige Standardannahmen und machen eine normkonforme Bilanzierung wesentlich ungenauer.
Ein lückenloses Begehungsprotokoll schützt den Energieberater rechtlich und ist Grundlage für alle Fördernachweise. Diese fünf Mindestanforderungen sollten konsequent eingehalten werden.
Mindestens ein Übersichts- und ein Detailfoto pro relevantem Bauteil (Außenwand, Fenster, Dach, Heizanlage). Fotos mit Zeitstempel und aussagekräftiger Beschriftung versehen. Schäden, Mängel und Besonderheiten immer separat dokumentieren.
Stichprobenartige Aufnahme von Raumtemperaturen in verschiedenen Nutzungszonen; Ablesungen aller Energiezähler (Gas, Strom, Fernwärme) mit Zählerstand und Datum; bei Heizungsanlage gegebenenfalls Vor- und Rücklauftemperaturen notieren.
Datum der Begehung, Namen aller Anwesenden, Gebäudeadresse, besichtigte Bereiche und festgestellte Abweichungen von vorliegenden Unterlagen. Unterschrift des Eigentümers oder seines Beauftragten zur Bestätigung aller Angaben.
Grundrissaufmaß aller konditionierten Flächen, Raumhöhen, Brutto-Grundfläche nach DIN 277. Einfache Lasermessgeräte ermöglichen ein schnelles Aufmaß. Die erhobenen Rohmaße müssen dokumentiert und mit dem berechneten Modell in Einklang gebracht werden.
Alle Unterschiede zwischen vorliegenden Unterlagen und tatsächlichem Befund schriftlich festhalten: Welche Angabe lag vor – welcher Befund wurde festgestellt – wie wird in der Berechnung damit umgegangen? Diese Liste ist bei Förderanträgen oft Pflicht.
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben für jeden Anlagentyp mindestens erfasst werden müssen, um eine normkonforme Bilanzierung zu ermöglichen – und was zu tun ist, wenn die Information fehlt.
| Anlage | Mindestangaben | Typenschild-Info | Alternativ bei fehlender Info |
|---|---|---|---|
| Heizkessel | Fabrikat, Baujahr, Nennleistung, Brennertyp | Typenschild am Kessel | Baujahr-Standardwerte nach Tabelle der Norm |
| Warmwasserspeicher | Speichervolumen (L), Aufstellungsort, Dämmung | Aufkleber am Speicher | Schätzung aus Gebäudegröße und Nutzung |
| Lüftungsanlage | Luftmengen (m³/h), WRG-Wirkungsgrad | Gerätekennzeichen, Planungsunterlagen TGA | Standardwirkungsgrade nach Norm |
| Kältemaschine | Kälteleistung (kW), COP / EER | CE-Schild, Herstellerdaten | Standardwerte nach Anlagentyp und Baujahr |
| Beleuchtung | Leuchtmitteltyp, installierte Leistung (W/m²) | Leuchtenaufkleber, Schaltplanverzeichnis | Lichtmessung vor Ort (Luxmeter) |
| Photovoltaik | Modulleistung (kWp), Ausrichtung, Neigung | Wechselrichter-Display, Netzbetreiberanmeldung | Einspeisenachweis Netzbetreiber |
| BHKW | Elektrische und thermische Leistung, Betriebsstunden/a | Typenschild, Betriebstagebuch | Gasabrechnung rückwärts auswerten |
Bestimmte Gebäudetypen erfordern angepasste Vorgehensweisen, die schon bei der Terminplanung berücksichtigt werden sollten, damit die Begehung nicht vorzeitig abgebrochen werden muss.
Repräsentative Geschosse bestimmen: Erdgeschoss, ein Regelgeschoss und das oberste Geschoss. Bei stark unterschiedlichen Nutzungen müssen alle abweichenden Zonen erfasst werden. Aufzugsmaschinenschächte und Technikräume separat dokumentieren.
Eingeschränkte Sanierungsoptionen müssen bereits bei der Begehung erkannt werden. Historische Fassaden, Fenster und Dachformen können Außendämmung verbieten. Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde vor der Bilanzierung klären.
Zugangsbeschränkungen durch Mieter können Begehungen einzelner Zonen unmöglich machen. Termin rechtzeitig koordinieren, Hausverwaltung einbinden. Bei nicht zugänglichen Bereichen konservative Standardannahmen dokumentiert verwenden.
Prozesskälte und Prozesswärme werden nicht in der Gebäudebilanz erfasst, müssen aber klar abgegrenzt werden. Sicherheitsunterweisung und persönliche Schutzausrüstung beachten. Zugang zu Technikräumen frühzeitig klären.
Erfahrene Energieberater kennen diese häufigen Abweichungen und suchen gezielt danach. Sie können die Bilanzierung und die Maßnahmenempfehlungen erheblich beeinflussen.
Unsere zertifizierten Energieberater führen Vor-Ort-Begehungen nach DIN V 18599 durch – mit vollständiger Fotodokumentation, Begehungsprotokoll und normkonformem Aufmaß.
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