Begehung & Dokumentation · DIN V 18599

Vor-Ort-Begehung beim Gebäudeaudit – Was dokumentiert werden muss

Die Vor-Ort-Begehung ist das Herzstück jedes Gebäudeaudits: Hier wird der tatsächliche Ist-Zustand systematisch erfasst, mit vorliegenden Unterlagen abgeglichen und die Basis für eine normkonforme Bilanzierung gelegt.

Vollständige Checkliste Gebäudehülle
Anlagentechnik systematisch aufnehmen
Typische Überraschungen kennen & vermeiden
FAQ Beratung
Protokoll
Begehungsprotokoll
Fotos
Foto-Dokumentation
Ist-Zustand
Tatsächlicher Befund
Abgleich
Abgleich Pläne

Ziel der Vor-Ort-Begehung

Die Vor-Ort-Begehung dient dem systematischen Abgleich zwischen den vorliegenden Unterlagen und dem tatsächlichen Bauzustand des Gebäudes. Energieberater suchen gezielt nach Abweichungen: nachträgliche Dämmmaßnahmen ohne Dokumentation, ausgetauschte Fenster ohne Herstellernachweis oder veraltete Anlagentechnik, die in Plänen noch als modern ausgewiesen ist.

Eine gründliche Begehung ist die Grundlage für eine realistische Bilanzierung. Fehler bei der Ist-Zustandserfassung pflanzen sich durch die gesamte Berechnung fort und können zu falschen Maßnahmenempfehlungen führen. Fotoprotokoll, Aufmaß und Begehungsprotokoll mit Datum und Unterschrift bilden die Nachweisgrundlage – sowohl für die Berechnung als auch für spätere Förderanträge.

Checklisten

Gebäudehülle und Anlagentechnik – was erfasst werden muss

Beide Bereiche müssen vollständig und systematisch dokumentiert werden. Lücken in einem der Bereiche erzwingen ungünstige Standardannahmen und machen eine normkonforme Bilanzierung wesentlich ungenauer.

Gebäudehülle
Außenwände: Sichtbarer Schichtaufbau, nachträgliche WDVS-Aufdoppelung erkennbar, Wärmebrücken an Balkonplatten, Attiken und Sockeln, erkennbare Feuchteschäden oder Risse im Putz
Dach / oberste Geschossdecke: Dachform und sichtbarer Aufbau, Dachflächenfenster (Typ, Verglasung erkennbar), Terrassenbeläge auf Flachdach, Dampfsperre vorhanden?
Fenster und Türen: Verglasung erkennbar (2- oder 3-fach), Rahmentyp, Ablesbarkeit Baujahr am Abstandhalter, sichtbare Dichtigkeitsmängel, Rollladenkästen gedämmt?
Kellerdecke / Bodenplatte: Dämmung von unten erkennbar, erdberührte Flächen abgrenzen, Bereich beheizt oder unbeheizt?
Treppenhäuser / Flure: Konditioniert oder nicht? Abgrenzung zur Nutzfläche, Türdichtungen zu Wohnungen intakt?
Anlagentechnik
Heizsystem: Fabrikat und Typ, Baujahr vom Typenschild, Nennleistung in kW, Brennertyp (atmosphärisch / Gebläse / Brennwert), Systemtemperatur, Regelungsart
Trinkwarmwasser: Zentral oder dezentral, Speichergröße in Litern, Zirkulationsleitung vorhanden? Länge schätzen, Dämmung der Leitungen prüfen
Lüftung: Natürlich oder mechanisch (Zu-/Abluft), Wärmerückgewinnung vorhanden? WRG-Typ, SFP-Klasse des Ventilators am Typenschild ablesen
Kälteanlage: Kühlturm oder Rückkühler vorhanden? Kältemitteltyp (R410A, R32 …), Nennkälteleistung, COP-Angabe am Typenschild
Beleuchtung: Leuchtmitteltypen je Zone (LED, T8, HQL), Schaltkreise zählen, Präsenzmelder oder Tageslichtsteuerung vorhanden?
Dokumentation

Dokumentationsanforderungen – Schritt für Schritt

Ein lückenloses Begehungsprotokoll schützt den Energieberater rechtlich und ist Grundlage für alle Fördernachweise. Diese fünf Mindestanforderungen sollten konsequent eingehalten werden.

1

Fotoprotokoll je Bauteil

Mindestens ein Übersichts- und ein Detailfoto pro relevantem Bauteil (Außenwand, Fenster, Dach, Heizanlage). Fotos mit Zeitstempel und aussagekräftiger Beschriftung versehen. Schäden, Mängel und Besonderheiten immer separat dokumentieren.

2

Messprotokoll

Stichprobenartige Aufnahme von Raumtemperaturen in verschiedenen Nutzungszonen; Ablesungen aller Energiezähler (Gas, Strom, Fernwärme) mit Zählerstand und Datum; bei Heizungsanlage gegebenenfalls Vor- und Rücklauftemperaturen notieren.

3

Begehungsprotokoll mit Unterschrift

Datum der Begehung, Namen aller Anwesenden, Gebäudeadresse, besichtigte Bereiche und festgestellte Abweichungen von vorliegenden Unterlagen. Unterschrift des Eigentümers oder seines Beauftragten zur Bestätigung aller Angaben.

4

Aufmaß bei fehlenden oder veralteten Plänen

Grundrissaufmaß aller konditionierten Flächen, Raumhöhen, Brutto-Grundfläche nach DIN 277. Einfache Lasermessgeräte ermöglichen ein schnelles Aufmaß. Die erhobenen Rohmaße müssen dokumentiert und mit dem berechneten Modell in Einklang gebracht werden.

5

Abweichungsliste

Alle Unterschiede zwischen vorliegenden Unterlagen und tatsächlichem Befund schriftlich festhalten: Welche Angabe lag vor – welcher Befund wurde festgestellt – wie wird in der Berechnung damit umgegangen? Diese Liste ist bei Förderanträgen oft Pflicht.

Aufnahmeumfang

Anlagentechnik – Mindestangaben je System

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben für jeden Anlagentyp mindestens erfasst werden müssen, um eine normkonforme Bilanzierung zu ermöglichen – und was zu tun ist, wenn die Information fehlt.

Anlage Mindestangaben Typenschild-Info Alternativ bei fehlender Info
Heizkessel Fabrikat, Baujahr, Nennleistung, Brennertyp Typenschild am Kessel Baujahr-Standardwerte nach Tabelle der Norm
Warmwasserspeicher Speichervolumen (L), Aufstellungsort, Dämmung Aufkleber am Speicher Schätzung aus Gebäudegröße und Nutzung
Lüftungsanlage Luftmengen (m³/h), WRG-Wirkungsgrad Gerätekennzeichen, Planungsunterlagen TGA Standardwirkungsgrade nach Norm
Kältemaschine Kälteleistung (kW), COP / EER CE-Schild, Herstellerdaten Standardwerte nach Anlagentyp und Baujahr
Beleuchtung Leuchtmitteltyp, installierte Leistung (W/m²) Leuchtenaufkleber, Schaltplanverzeichnis Lichtmessung vor Ort (Luxmeter)
Photovoltaik Modulleistung (kWp), Ausrichtung, Neigung Wechselrichter-Display, Netzbetreiberanmeldung Einspeisenachweis Netzbetreiber
BHKW Elektrische und thermische Leistung, Betriebsstunden/a Typenschild, Betriebstagebuch Gasabrechnung rückwärts auswerten
Sonderfälle

Besonderheiten bei bestimmten Gebäudetypen

Bestimmte Gebäudetypen erfordern angepasste Vorgehensweisen, die schon bei der Terminplanung berücksichtigt werden sollten, damit die Begehung nicht vorzeitig abgebrochen werden muss.

Mehrgeschossige Gebäude

Repräsentative Geschosse bestimmen: Erdgeschoss, ein Regelgeschoss und das oberste Geschoss. Bei stark unterschiedlichen Nutzungen müssen alle abweichenden Zonen erfasst werden. Aufzugsmaschinenschächte und Technikräume separat dokumentieren.

Denkmalgeschützte Gebäude

Eingeschränkte Sanierungsoptionen müssen bereits bei der Begehung erkannt werden. Historische Fassaden, Fenster und Dachformen können Außendämmung verbieten. Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde vor der Bilanzierung klären.

Mietgebäude

Zugangsbeschränkungen durch Mieter können Begehungen einzelner Zonen unmöglich machen. Termin rechtzeitig koordinieren, Hausverwaltung einbinden. Bei nicht zugänglichen Bereichen konservative Standardannahmen dokumentiert verwenden.

Industriegebäude

Prozesskälte und Prozesswärme werden nicht in der Gebäudebilanz erfasst, müssen aber klar abgegrenzt werden. Sicherheitsunterweisung und persönliche Schutzausrüstung beachten. Zugang zu Technikräumen frühzeitig klären.

Praxiserfahrung

Typische Überraschungen bei der Begehung

Erfahrene Energieberater kennen diese häufigen Abweichungen und suchen gezielt danach. Sie können die Bilanzierung und die Maßnahmenempfehlungen erheblich beeinflussen.

Nachträgliche Innendämmung unbekannt Eigentümer wissen oft nicht, dass Vormieter innen gedämmt haben. Erkennbar durch gemessene Raumtiefe versus Außenmaß – Differenz von mehr als 6–8 cm ist ein Hinweis.
Dämmstärke geringer als in Plänen In Altbauten wurde oft weniger gedämmt als geplant oder die Dämmung hat sich gesetzt. Nur Bohrkernentnahme oder Endoskopie zeigt die tatsächliche Stärke.
Fenster bereits ausgetauscht, keine Dokumentation Erkennbar am Abstandhalter-Aufdruck (enthält Herstellungsjahr) oder an neuem Rahmenprofil trotz altem Mauerwerk. Gut für die Bilanz, aber die Werte fehlen.
BHKW im Keller unbekannt Kraft-Wärme-Kopplung wurde nachträglich installiert und taucht in Unterlagen nicht auf. Ändert die gesamte Energiebilanz grundlegend.
Leerstand oder Nutzungsänderung Flächen stehen leer oder werden anders genutzt als in der Baugenehmigung angegeben. Beeinflusst die Zonierung und die Nutzungsrandbedingungen der Berechnung.
Doppelheizung entdeckt Alte Ölheizung im Keller zusätzlich zur neueren Gasheizung noch vorhanden und teils in Betrieb. Wesentlich für die korrekte Bilanzierung der Erzeugeraufwandszahl.
FAQ

Häufige Fragen zur Vor-Ort-Begehung

Bei mehrgeschossigen Gebäuden genügt es in der Regel, repräsentative Geschosse zu begehen – typischerweise Erdgeschoss, ein mittleres Regelgeschoss und das oberste Geschoss. Wenn alle Etagen baugleich sind, reicht eine detaillierte Aufnahme eines Geschosses aus. Bei abweichenden Grundrissen oder unterschiedlicher Nutzung muss jede abweichende Zone separat aufgenommen werden.
Für ein mittelgroßes Bürogebäude (ca. 1.000–3.000 m²) sollten Sie 3–6 Stunden einplanen. Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitungszeit: Unterlagenprüfung vor der Begehung (1–2 Stunden) sowie Protokollerstellung und Fotosortierung danach (2–4 Stunden). Größere oder technisch komplexere Gebäude erfordern entsprechend mehr Zeit.
Fehlende oder veraltete Pläne sind ein häufiges Problem. Der Energieberater muss dann die Abmessungen vor Ort aufnehmen (Aufmaß), sichtbare Bauteilschichten beurteilen und gegebenenfalls Schätzwerte aus dem Baujahr ansetzen. In der Berechnung werden dann konservative Standardwerte nach Norm verwendet, was das Ergebnis ungünstiger erscheinen lässt als die Realität. Eine Thermografieaufnahme kann ergänzend helfen, verdeckte Bauteilstrukturen zu identifizieren.
Nein, ein Energieberater darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers keine Öffnungen in Bauteile einbringen. Wenn der Schichtaufbau unklar ist, können Endoskopie-Bohrungen (kleine Bohrlöcher von ca. 20 mm) mit Zustimmung des Eigentümers eingesetzt werden. Alternativ hilft eine Thermografieaufnahme, um zumindest die Wärmedurchgangscharakteristik zu beurteilen. In der Praxis ist die Zustimmung des Eigentümers aber meist kein Problem, wenn der Nutzen erklärt wird.
Für eine normkonforme Bilanzierung nach DIN V 18599 ist eine persönliche Vor-Ort-Begehung durch den Energieberater in der Regel erforderlich, da nur so eine fachkundige Beurteilung aller relevanten Bauteile möglich ist. Remote-Begehungen per Videokonferenz können als Ergänzung dienen, ersetzen jedoch nicht die eigene Inaugenscheinnahme. Für geförderte Maßnahmen nach dem Bundesförderungsprogramm (BEG) oder über die BAFA ist eine persönliche Begehung des beauftragten Energieberaters stets Voraussetzung.

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