Förderung · DIN V 18599

BAFA-Förderung für das Gebäudeaudit – EBN, BEG und Förderkombinationen

Das BAFA fördert professionelle Energieberatungen für Nichtwohngebäude mit 80 Prozent der Kosten. In Kombination mit der BEG-Maßnahmenförderung lassen sich Beratung und Sanierung optimal finanzieren.

EBN: 80 % Zuschuss, max. 10.000 €
BEG EM: iSFP-Bonus +5 % auf Sanierungsmaßnahmen
Antrag zwingend vor Beratungsbeginn stellen
FAQ Beratung
80 %
EBN-Fördersatz
max. 10.000 €
Förderobergrenze EBN
+5 %
iSFP-Bonus bei BEG
vor Beginn
Antrag stellen
EBN – Energieberatung Nichtwohngebäude

Was ist die BAFA-Förderung EBN?

Die Bundesförderung für Energieberatung bei Nichtwohngebäuden (EBN) ist ein Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es ermöglicht Eigentümern gewerblicher Gebäude, öffentlicher Liegenschaften und Wohnungsgesellschaften, eine professionelle Gebäude-Energieberatung mit erheblichem Bundeszuschuss zu beauftragen.

Das Ergebnis der EBN-geförderten Beratung ist ein schriftlicher Beratungsbericht, der die energetische Ist-Situation des Gebäudes dokumentiert, Einsparpotenziale aufzeigt und konkrete Maßnahmenempfehlungen enthält. Auf Wunsch kann der Bericht als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aufbereitet werden, der zusätzliche Fördervorteile bei der BEG-Maßnahmenförderung erschließt.

Förderhöhen

EBN-Fördersätze nach Gebäudegröße

Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Die absolute Förderobergrenze richtet sich nach der Nettoraumfläche (NRF) des Gebäudes. Honorare über der Grenze werden nicht bezuschusst, sind aber steuerlich absetzbar.

80 %
Fördersatz einheitlich
1.700 €
max. bis 200 m² NRF
3.500 €
max. 200–500 m² NRF
5.000 €
max. 500–2.000 m² NRF
10.000 €
max. über 2.000 m² NRF
NRF [m²]Max. förderfähiges HonorarBAFA-Zuschuss (80 %)Eigenanteil (20 %)Typische Beratungsdauer
bis 2002.125 €max. 1.700 €ab 425 €1–2 Wochen
200–5004.375 €max. 3.500 €ab 875 €2–4 Wochen
500–2.0006.250 €max. 5.000 €ab 1.250 €3–6 Wochen
über 2.00012.500 €max. 10.000 €ab 2.500 €6–12 Wochen
Hinweis: Beratungshonorare über den förderfähigen Obergrenzen werden vom BAFA nicht bezuschusst, sind aber als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar. Bei sehr großen oder technisch komplexen Gebäuden (Krankenhäuser, Industrieanlagen) kann das Gesamthonorar die Obergrenzen überschreiten.
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die EBN-Förderung

Das BAFA stellt klare Bedingungen, die sowohl der Gebäudeeigentümer als auch der beauftragte Energieberater erfüllen müssen. Die wichtigste: Der Antrag muss vor dem ersten Beratungsgespräch bewilligt sein.

Berechtigte Antragsteller

Eigentümer von Nichtwohngebäuden; Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG); Unternehmen und Körperschaften mit Gebäudeeigentum; gemeinnützige Organisationen und Kommunen

Anforderungen an den Berater

Eingetragen in der BAFA-Expertenliste für Energieeffizienz (Kategorie Gebäude); gültige Qualifikation nach den BAFA-Anforderungen; keine wirtschaftliche Beteiligung am Gebäude

Beratungsergebnis

Schriftlicher Beratungsbericht mit Ist-Analyse, Einsparpotenzial, Maßnahmenempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnung; optional als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Antrag vor erstem Beratungsgespräch und vor Vertragsabschluss mit Energieberater stellen
Prüfen, ob Energieberater in der BAFA-Expertenliste für Energieeffizienz gelistet ist
NRF des Gebäudes ermitteln (entscheidend für die Förderobergrenze)
Vorläufiges Angebot des Energieberaters mit Honorarschätzung einholen (für Antragstellung benötigt)
Bewilligungsbescheid abwarten – erst dann Beratungsvertrag unterzeichnen und Vor-Ort-Termin vereinbaren
BEG – Bundesförderung Effizienzgebäude

BEG EM – Einzelmaßnahmen und iSFP-Bonus

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aus der EBN-Beratung steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.

MaßnahmeFördersatz BEG EMMit iSFP-BonusMax. förderf. Kosten
Dämmung Außenwand15 %20 %60.000 € / WE oder NRF-bezogen
Dachdämmung / oberste Geschossdecke15 %20 %60.000 € / WE oder NRF-bezogen
Fenstertausch (Wärmeschutzverglasung)15 %20 %60.000 € / WE oder NRF-bezogen
Heizungsoptimierung15 %20 %60.000 € / WE oder NRF-bezogen
Wärmepumpe als Heizungsanlage30 % Basis + Boni möglich35 %+30.000 € erste WE

Was ist der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturierter Bericht, der mehrere Sanierungsschritte in einer langfristigen Reihenfolge plant. Er wird vom Energieberater erstellt und beim BAFA hinterlegt. Voraussetzung für den +5 %-Bonus: Der iSFP muss vor Beantragung der BEG EM vorliegen.

BEG WG / NWG – Vollsanierung

Wer auf Effizienzgebäude-Niveau saniert, kann die BEG WG (Wohngebäude) oder BEG NWG (Nichtwohngebäude) beantragen. Die Fördersätze sind höher als bei Einzelmaßnahmen, aber die 18599-Bilanz als Nachweis des EG-Standards ist zwingend erforderlich.

Förderstapelung

EBN + BEG – die optimale Förderkombination

Die Kombination aus EBN-Beratungsförderung und BEG-Maßnahmenförderung ist ausdrücklich zulässig. Sie ermöglicht, sowohl die Analyse als auch die Umsetzung substanziell zu fördern – mit einer klar definierten Reihenfolge.

Schritt-für-Schritt: EBN + BEG kombinieren

1. EBN beantragenbeim BAFA, vor Beratungsbeginn
2. Bewilligung abwartenBearbeitungszeit 4–8 Wochen
3. Beratung + iSFPEnergieaudit inkl. Sanierungsfahrplan
4. BEG EM beantragenbei KfW, vor Maßnahmenbeginn
5. Maßnahmen umsetzen+ Verwendungsnachweis
Wichtige Reihenfolge: BEG-Förderanträge für Sanierungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem Abschluss des Lieferanten- oder Handwerkervertrags gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den EBN-Antrag – er muss vor dem Beratungsvertrag vorliegen.
KfW-Kredite

KfW-Finanzierungsprogramme im Überblick

Neben den BAFA-Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen und Neubauten. Sie können mit den BEG-Zuschüssen kombiniert oder alternativ genutzt werden.

KfW-ProgrammZielgruppeNachweisBesonderheit
KfW 261 – EffizienzhausWG + NWG Sanierung18599-Bilanz + EE-KlasseBis 150.000 € Kredit + Tilgungszuschuss 5–45 %
KfW 297/298 – Klimafreundliches WGNeubau WohngebäudeTreibhausgasbilanz, NH3Niedrige Zinsen; Tilgungszuschuss bei NH-Klasse
KfW 270 – Erneuerbare EnergienPV, Solarthermie, BHKWAnlagenspezifischBis 150 Mio. € Kredit; lange Laufzeiten
Fristen und Nachweise

Wichtige Fristen im Förderverfahren

Vor Beratungsbeginn: EBN-Antrag beim BAFA stellen. Kein Beratungsvertrag, kein Vor-Ort-Termin, keine Leistungserbringung vor Bewilligung.

Bearbeitungszeit BAFA: Erfahrungsgemäß 4–8 Wochen. Diese Zeit muss in der Projektplanung berücksichtigt werden – insbesondere bei zeitkritischen Vorhaben.

Verwendungsnachweis EBN: Innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung beim BAFA einreichen. Beizufügen: Abschlussrechnung, Beratungsbericht, Bestätigung des Energieberaters.

BEG EM – Vor Maßnahmenbeginn: BEG-Antrag bei der KfW stellen, bevor der Auftrag an Handwerker oder Lieferanten erteilt wird. Maßnahmen dürfen erst nach Zusage begonnen werden.

BEG-Verwendungsnachweis: Innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage bzw. nach Abschluss der Maßnahme. Fachunternehmerbestätigung (FUB) und Rechnungsnachweis erforderlich.

FAQ

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung EBN und BEG

Der EBN-Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratungsleistung beim BAFA gestellt und mit einem Bewilligungsbescheid bestätigt worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist in keinem Fall möglich.

Konkret bedeutet das: Kein Beratungsgespräch, keine Datenerhebung, kein Vor-Ort-Termin, kein unterzeichneter Beratervertrag dürfen vor Eingang des Bewilligungsbescheids stattfinden. Das schriftliche Angebot des Energieberaters und die NRF-Angabe des Gebäudes werden für die Antragstellung benötigt – das sind noch keine Leistungen, die die Förderfähigkeit gefährden.

Ja, die Kombination aus EBN (Beratungskosten) und BEG EM (Maßnahmenförderung) ist ausdrücklich erlaubt und empfehlenswert. Beide Förderungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt: Die EBN-Beratung liefert mit dem iSFP die Grundlage für den +5 %-Bonus bei der BEG-Einzelmaßnahmenförderung.

Zeitlich gilt: Erst EBN beantragen und bewilligen lassen, Beratung durchführen, iSFP erstellen – und erst dann den BEG-Antrag für die konkrete Maßnahme bei der KfW stellen. Die BEG-Förderung muss vor Auftragsvergabe an Handwerker beantragt sein.

Für die Online-Antragstellung im BAFA-Förderportal werden folgende Angaben und Dokumente benötigt: Nachweis der Eigentümereigenschaft oder eine Bevollmächtigung zum Handeln im Namen des Eigentümers, vorläufiges Honorarangebot des Energieberaters (ohne Unterschrift – noch kein Vertrag!), Nachweis der BAFA-Listung des Energieberaters (Registriernummer), Nettoraumfläche des Gebäudes sowie Angaben zur Nutzungsart.

Der Antrag selbst wird vollständig online über das BAFA-Förderportal gestellt. Eine postalische Einreichung ist nicht mehr vorgesehen. Die Bestätigung der Antragstellung (vorläufige Zusage) ermöglicht noch keinen Beginn der Beratung – erst der schriftliche Bewilligungsbescheid gibt das Startsignal.

Die erfahrungsgemäße Bearbeitungszeit beträgt 4–8 Wochen ab vollständiger Antragseinreichung. In Phasen hoher Antragsdichte – typischerweise nach gesetzlichen Änderungen oder bei Auslaufen anderer Förderprogramme – kann es zu Verlängerungen auf bis zu 12 Wochen kommen.

Diese Wartezeit muss zwingend in die Projektplanung einbezogen werden. Wer im Herbst mit der Beratung beginnen möchte, sollte den EBN-Antrag spätestens im Sommer stellen. Eine telefonische oder schriftliche Statusabfrage beim BAFA ist während der Bearbeitungszeit möglich.

Die EBN-Förderung ist an die ordnungsgemäße Erstellung des Beratungsberichts geknüpft – nicht an die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Werden empfohlene Sanierungen nicht durchgeführt, bleibt der Beratungszuschuss in voller Höhe bestehen, sofern der Bericht fristgerecht beim BAFA eingereicht wird.

Für BEG-Förderungen gilt hingegen: Wird eine bereits bewilligte und begonnene Maßnahme nicht fertiggestellt, kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Es empfiehlt sich daher, BEG-Anträge nur dann zu stellen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit geplant ist.

EBN-Antrag und Gebäudeaudit aus einer Hand

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, führen das Gebäudeaudit durch und erstellen den iSFP für den BEG-Bonus.

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