DIN V 18599 · Fernwärme

Fernwärme und Nahwärme in DIN V 18599 – Primärenergiefaktor, Bilanzierung und Anschlussoptimierung

Fernwärme im Energieaudit korrekt bewerten: Wie der Primärenergiefaktor fp ermittelt wird, was die Wärmeübernahmestation leisten muss, welche Systemtemperaturen die Zukunft bringen und wie die 4. Netzgeneration das Bild verändert.

fp 0,3–1,3 je Netz Wärmemengenzähler Eichpflicht 4GDH Niedertemperatur Individueller fp-Nachweis Wechsel Gas auf Fernwärme
fp 0,3–1,3Je nach Netz individuell
EichpflichtWärmemengenzähler 5–6 J.
4GDH4. Netzgeneration EE-fähig
indiv. fpNachweis beim Netzbetreiber
Primärenergiefaktor

Der fp-Wert entscheidet über die GEG-Eignung

Der Primärenergiefaktor fp der Fernwärme ist der entscheidende Kennwert für den GEG-Nachweis. Er drückt aus, wie viel Primärenergie für die Lieferung von 1 kWh Fernwärme aufgewendet wird – einschließlich Erzeugung, Netzverluste und Einspeisemix.

Je nach Netzbetreiber und Einspeisemix variiert fp erheblich: Von unter 0,3 bei hocheffizienten KWK-Netzen mit hohem EE-Anteil bis über 1,3 bei konventionellen Heizkesselverbundnetzen. Der GEG-Standard-Ersatzwert für Fernwärme (ohne individuellen Nachweis) liegt bei 0,6.

Für den GEG-Nachweis sollte immer der individuelle fp-Nachweis beim Netzbetreiber eingeholt werden – dieser kann erheblich besser sein als der Ersatzwert und damit die GEG-Anforderungen leichter erfüllen helfen.

fp-Vergleich verschiedener Netztypen

KWK-Netz + Solar/Geothermie fp ≈ 0,1–0,3
Modernes KWK-Netz (Erdgas) fp ≈ 0,3–0,6
Gemischtes Netz (KWK+Kessel) fp ≈ 0,6–0,9
Reines Kesselnetz (fossil) fp ≈ 1,0–1,3

Quelle: AVBFernwärmeV, individuelle Netzbetreiber-Nachweise. Höherer Balken = schlechterer fp.

Netzgenerationen

Vier Generationen der Fernwärme – von Hochtemperatur zu 4GDH

Die Fernwärmetechnik hat sich in vier Generationen entwickelt. Die vierte Generation (4GDH) öffnet das System für erneuerbare Energien und Wärmepumpen.

1G
1. Generation 180 °C+

Dampfnetz

Dampfübertragung; hohe Verluste; heute in Deutschland kaum noch vorhanden

2G
2. Generation 130/70 °C

Altbau-Hochtemperatur

Hohe Vorlauftemperatur; hohe Leitungsverluste; noch in vielen Altstädten aktiv

3G
3. Generation 70–90/40 °C

Niedertemperatur-Netz

Aktueller Standard; KWK-Einspeisung; deutlich reduzierte Leitungsverluste

4G
4GDH – Zukunft 50–55/25–30 °C

Ultra-Niedertemperatur

WP-Integration auf beiden Seiten; Solareinspeisung; erneuerbar-fähig; GEG-konform

Hausstation

Die Wärmeübernahmestation (ÜWST) – Schlüsselkomponente am Übergabepunkt

An der ÜWST endet das Fernwärmenetz und beginnt das gebäudeeigene Heizsystem. Ihre Funktion, Wartung und Messtechnik sind auditrelevant.

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Aufbau der Hausstation

Die kompakte Hausstation (engl. Substation) trennt das Fernwärmenetz hydraulisch vom gebäudeeigenen Heizkreis. Kernkomponenten:

  • Wärmetauscher: trennt Netz- vom Gebäudekreis
  • Volumenstromregler: konstanter Netz-Volumenstrom
  • Differenzdruckregler: hält den Netzdruck stabil
  • Wärmemengenzähler: Eichpflicht alle 5–6 Jahre (MessEG)
  • Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil, Entlüftung
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Verluste an der Hausstation

Die Übernahmeverluste an der Hausstation sind gering, aber in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Sie sind Teil des Netzverlustes des Betreibers.

  • Übergabeverluste Hausstation: ca. 1–3 % der übertragenen Wärme
  • Leitungsverluste im Fernwärmenetz: bei guter Dämmung < 10 %
  • Verluste sind in fp-Wert des Netzbetreibers enthalten
  • Bei Altnetzen (Hochtemperatur): Leitungsverluste bis 20–30 %
  • Systemtemperatur-Absenkung (Netzerneuerung) reduziert Verluste stark

Schematischer Aufbau ÜWST

Fernwärmenetz VL
z. B. 90 °C
Wärme­tauscher
Hydraulische Trennung
Gebäudeheizkreis
z. B. 70/55 °C
FW-Netz RL
z. B. 60 °C
Volumenstromregler
Wärmemengenzähler
Gebäude-Rücklauf
z. B. 45 °C
Bilanzierung

fp-Nachweis und korrekte Bilanzierung im GEG-Nachweis

Ohne individuellen fp-Nachweis muss der schlechtere Standard-Ersatzwert angesetzt werden. Mit Nachweis können erhebliche Verbesserungen im GEG-Ergebnis erzielt werden.

Individueller fp-Nachweis beim Netzbetreiber

Der individuelle Primärenergiefaktor fp wird vom Fernwärmenetzbetreiber auf Anfrage ausgestellt. Er wird jährlich aktualisiert und muss bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt werden.

  • Anfrage beim Netzbetreiber: schriftlich, Adresse des Anschlusspunkts angeben
  • Berechnung nach AVBFernwärmeV und VDI 4650 / EN 15316
  • Enthält: Primärenergiefaktor und CO⊂;⊂-Emissionsfaktor
  • Gültigkeitsdauer: meist 12 Monate; für GEG-Antrag aktuell halten
  • Einsparung gegenüber Ersatzwert fp=0,6: je nach Netz erheblich

Wechsel von Gas auf Fernwärme

Der Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz ist oft eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur Wärmepumpeninstallation, wenn das Netz in der Nähe liegt und der fp-Wert niedrig ist.

  • Spart: Kaminsanierung, Brennstofflager, eigenständige Wartung
  • Kein jährlicher Schornsteinfeger-Pflichttermin
  • Investition: Anschlusskosten 3.000–15.000 Euro je nach Entfernung
  • Risiko: Preis langfristig an Netzbetreiber gebunden; Preisgleitklausel prüfen
  • GEG §71: Fernwärme erfüllt 65 % EE bei niedrigem fp des Netzes
Vergleich

Fernwärme-Systemtemperaturen und Bilanzwerte im Überblick

Kompakte Übersicht für die Bewertung im Energieaudit.

Netztyp VL/RL-Temperatur Typischer fp GEG-Status Besonderheit
KWK + EE-Einspeisung 70–90 / 40 °C 0,1–0,3 Sehr gut Erneuerbar-dominiert; 65 % EE erfüllt
Modernes KWK-Netz (Erdgas) 70–90 / 40–55 °C 0,3–0,6 Gut Häufigster Typ bei Stadtwerken
Gemischtes Netz (KWK+Kessel) 90–110 / 55 °C 0,6–0,9 Mittel GEG-Erfüllung je nach EE-Anteil
Reines Kesselverbundnetz 110–130 / 70 °C 1,0–1,3 Ungünstig Kein Vorteil gegenüber Gas-BW-Kessel
4GDH (Niedertemperatur) 50–55 / 25–30 °C 0,1–0,4 (Ziel) Zukunft WP-Integration; Solareinspeisung möglich
Nahwärme (lokales Netz) 60–80 / 40 °C typ. 0,1–0,8 (variabel) Geprüft Oft Erneuerbar-gespeist; indiv. fp beantragen
Messtechnik

Wärmemengenzähler, Eichpflicht und Verbrauchsabrechnung

Der Wärmemengenzähler ist das zentrale Messinstrument für die Verbrauchsabrechnung und den Energienachweis. Seine korrekte Funktion ist auditrelevant.

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Eichpflicht nach MessEG: alle 5–6 Jahre Wärmemengenzähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Die Eichgültigkeit beträgt 5 Jahre für mechanische Zähler und 6 Jahre für Ultraschall-Zähler. Nach Ablauf muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden. Eine Verbrauchsabrechnung mit abgelaufenem Eichstempel ist rechtlich angreifbar.
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Verbrauchsnachweis im Energieaudit Im Energieaudit nach DIN EN 16247 sind Verbrauchsdaten über mindestens 3 Jahre erforderlich. Der Wärmemengenzähler liefert die Basis. Zusätzlich: Witterungsbereinigung nach AGFW-Methode empfohlen, damit Jahresvergleiche aussagekräftig sind.
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Fernwärme auf Mieter umlegen (Heizkostenverordnung) Als Vermieter dürfen Sie Fernwärme-Heizkosten nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) auf Mieter umlegen. Voraussetzung: Verbrauchsmessung je Nutzeinheit (Heizkostenverteiler oder Untermessung). Ab 2025: digitale Fernablesung Pflicht für neu eingebaute Zähler. Monatliche Verbrauchsinfo für Mieter erforderlich.
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Rücklauftemperatur als Qualitätsmerkmal Eine niedrige Rücklauftemperatur des Gebäudeheizkreises ist vorteilhaft: Der Netzbetreiber kann mehr Wärme je Kubikmeter Wasser transportieren. Einige Netzbetreiber gewähren Preisnachlass bei Rücklauftemperaturen unter 50 °C. Voraussetzung: hydraulisch abgeglichenes Netz und optimierte Regelung.
Richtwerte

Zentrale Kennzahlen für die Fernwärme-Bewertung

0,3–1,3
Primärenergiefaktor fp

Je nach Netz individuell

Bandbreite je nach Einspeisemix des Netzbetreibers; stets aktuellen fp anfragen

5–6 J.
Eichintervall Zähler

MessEG-Pflicht

Abgelaufene Eichung macht Abrechnung rechtlich angreifbar

< 10 %
Leitungsverluste

Gutes gedammtes Netz

Sind im fp-Wert des Betreibers bereits enthalten

4GDH
4. Netzgeneration

Zukunft Fernwärme

Niedertemperatur < 55 °C; WP-Integration; Solar möglich

FAQ

Häufige Fragen zu Fernwärme in DIN V 18599

Wie bekomme ich den individuellen Primärenergiefaktor meines Fernwärmenetzes?

Den individuellen fp-Wert erhalten Sie beim Fernwärmenetzbetreiber (in der Regel das örtliche Stadtwerk oder ein Fernwärmeversorger). Das Vorgehen ist einfach:

  • Schriftliche Anfrage an den Netzbetreiber mit Angabe des Anschlusspunkts (Adresse, Kundennummer)
  • Anfrage gerne an den Kundendienst oder die Abteilung “Netze” richten
  • Netzbetreiber stellt Bescheinigung aus (oft PDF-Formular) mit fp und CO⊂-Faktor
  • Dokument für GEG-Nachweis, Baugenehmigung und Energieausweis aufbewahren

Wichtig: Der fp-Wert wird jährlich aktualisiert (der Einspeisemix ändert sich). Für Baugenehmigungen und Energieausweise darf nur ein aktueller Nachweis verwendet werden. Wenn der individuelle Nachweis fehlt, muss der GEG-Standardersatzwert von fp = 0,6 angesetzt werden – der oft ungünstiger ist als der tatsächliche Netzwert.

Kann ich von Fernwärme auf Wärmepumpe wechseln?

Technisch ist der Wechsel von Fernwärme auf eine eigene Wärmepumpe immer möglich – rechtlich und wirtschaftlich sollte er sorgfältig geprüft werden.

Rechtliche Aspekte:

  • Prüfen Sie Ihren Fernwärmevertrag auf Kündigungsfristen (oft 1–2 Jahre) und Mindestlaufzeiten
  • Hausanschluss des Netzbetreibers muss zurückgebaut werden (Kosten trägt meist der Netzbetreiber)
  • Bei Anschlusszwang (einige Gemeinden): rechtliche Prüfung erforderlich

Wirtschaftliche Aspekte:

  • Wechsel lohnt sich, wenn fp der Fernwärme hoch ist und Strompreis moderat bleibt
  • Investition in WP + Erschließung vs. Weiternutzung bestehender FW-Infrastruktur
  • Wenn FW-Netz auf 4GDH umgestellt wird: Wechsel oft nicht mehr nötig
Was kostet ein Fernwärmeanschluss?

Die Kosten für einen Fernwärmeanschluss variieren stark je nach Entfernung zum nächsten Leitungsanschluss, dem gewünschten Anschlusswert (kW) und dem regionalen Netzbetreiber.

  • Hausanschluss (Netzseite): 2.000–8.000 Euro, häufig vom Netzbetreiber übernommen oder subventioniert
  • Hausstation (ÜWST): 2.000–6.000 Euro inkl. Einbau; Kosten trägt der Anschlussnehmer
  • Erdarbeiten (Tiefbau): 50–150 Euro/m, je nach Boden und Lage
  • Einmalige Anschlusskosten: je nach Netzbetreiber 500–5.000 Euro

Zum Vergleich: Der Einbau einer Sole/Wasser-Wärmepumpe kostet typisch 15.000–30.000 Euro inkl. Erdwärmebohrung. Bei vorhandenem Fernwärmenetz in unmittelbarer Nähe ist der Anschluss oft die kostengünstigere Alternative.

Darf ich als Vermieter die Fernwärme auf Mieter umlegen?

Ja, die Heizkosten aus Fernwärme können nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) auf die Mieter umgelegt werden. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für jede andere zentrale Heizungsanlage:

  • 50–70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (HeizkostenV §7)
  • Verbrauchsmessung je Nutzeinheit über Heizkostenverteiler oder Untermessung
  • Warmwasserkosten (sofern über Fernwärme) werden separat nach §8 HeizkostenV abgerechnet
  • Ab 2025: Fernablesepflicht für neu eingebaute Zähler und Verteiler
  • Monatliche verbrauchsorientierte Kosteninformation für Mieter verpflichtend

Grundlage ist die jährliche Abrechnung durch den Fernwärme-Versorger mit Stichtag-Rechnung. Beachten Sie: Vermieter haften gegenüber dem Versorger für die Zahlung der Gesamtrechnung.

Wann ist Fernwärme gegenüber einer eigenen Heizung wirtschaftlich?

Fernwärme ist wirtschaftlich attraktiv, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Geringer Investitionsaufwand: Keine eigene Erzeugungsanlage nötig (kein Kessel, keine WP)
  • Wegfall laufender Kosten: Kein Schornsteinfeger, keine Brennstoff-Lagerung, keine jährliche Wartung
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Wenn FW-Grundpreis + Arbeitspreis günstiger als Gas + Kapitalkosten WP
  • Niedriger fp-Wert: GEG-Anforderungen einfach erfüllt, guter Energieausweis
  • Kein Platz für WP-Aufstellung: Bei beengten Gebäude- und Grundstücksverhältnissen

Risiken: Der Fernwärmepreis ist langfristig an den Netzbetreiber gebunden. Preisgleitklauseln im Liefervertrag bestimmen, wie stark der Arbeitspreis steigen darf. Lassen Sie die Klausel vor Vertragsabschluss prüfen – idealerweise durch einen Energieberater oder Rechtsanwalt.

Fernwärme-Bilanzierung und fp-Nachweis

Wir begleiten Sie vom individuellen fp-Nachweis über die DIN V 18599 Bilanzierung bis zur GEG-konformen Dokumentation – für Bestandsbauten und Neuanschlüsse.

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