Flächenermittlung · DIN V 18599

Bezugsflächen in DIN V 18599 – NRF, AN, BGF und NGF richtig bestimmen

Falsche Bezugsflächen verfälschen die gesamte Energiebilanz. BGF, NGF, NRF und AN bezeichnen unterschiedliche Dinge – und nur die richtige Fläche darf als Nenner in die 18599-Bilanz eingehen. Hier erfahren Sie, welche Fläche wann gilt und wo die häufigsten Fehler passieren.

NRF nach DIN 277:2016 ist die Bezugsgröße für Nichtwohngebäude
AN = Ve × 0,32 – vereinfachte Formel für Wohngebäude
BGF und NRF unterscheiden sich typisch um 20–25 %
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DIN 277
Norm für NRF/BGF/NGF
NRF
Bezugsgröße NWG
AN
Bezugsgröße WG
je Zone
separat ermitteln
Grundbegriffe

Warum die Wahl der richtigen Bezugsfläche entscheidend ist

Der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust werden in DIN V 18599 stets flächenbezogen ausgedrückt – in kWh/(m²·a) bzw. W/(m²·K). Das bedeutet: Eine zu große Bezugsfläche macht ein Gebäude rechnerisch energieeffizienter, eine zu kleine verschlechtert das Ergebnis. Beide Fehler führen entweder zu einem falschen Grenzwertnachweis oder zu teuren Mehrmaßnahmen, die gar nicht nötig wären.

Die Begriffe BGF, NGF, NRF und AN stammen aus unterschiedlichen Normen und dienen unterschiedlichen Zwecken. Für die DIN V 18599-Bilanzierung gelten klare Regeln: Bei Nichtwohngebäuden ist die NRF (Nettoraumfläche nach DIN 277:2016) die maßgebliche Bezugsgröße. Bei Wohngebäuden wird im GEG-Nachweis die Gebäudenutzfläche AN verwendet – ein älterer, vereinfachter Begriff.

Seit der Umstellung auf DIN 277:2016 hat sich auch die Berechnung der NRF geändert. Die ältere DIN 277:2005 unterschied noch zwischen „Netto-Grundfläche" und „Nutzfläche" – Verwechslungen mit älteren Planunterlagen sind eine häufige Fehlerquelle.

Flächenhierarchie nach DIN 277:2016
BGF – Brutto-Grundflächeinkl. Konstruktionsflächen (Wände, Stützen)
100 %
NGF – Netto-GrundflächeBGF minus Konstruktionsflächen
~ 87 %
NRF – NettoraumflächeNutzfläche + Verkehrsfläche + Funktionsfläche
~ 78 %
NF – NutzflächeNur direkt genutzte Räume
~ 65 %
Typische Verhältnisse für ein Bürogebäude. Abweichungen je nach Bauweise und Konstruktion.
Definitionen

Alle Flächenbegriffe im direkten Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen allen relevanten Flächenbegriffen, ihrer Herkunftsnorm und ihrer Anwendung in der Energiebilanzierung.

Kürzel Bezeichnung Herkunftsnorm Was ist enthalten? Anwendung in 18599
BGF Brutto-Grundfläche DIN 277:2016 Alle Geschoss-Grundflächen inkl. Außenwände, Stützen, Schächte, Aufzüge Planungsgrundlage, nicht direkt als Bilanz-Bezugsfläche
KGF Konstruktions-Grundfläche DIN 277:2016 Nur Wände, Stützen, Schächte und sonstige Konstruktionsflächen Wird von BGF abgezogen: NGF = BGF − KGF
NGF Netto-Grundfläche DIN 277:2016 BGF minus Konstruktionsflächen – alle Raumflächen des Gebäudes Zwischengröße; NRF ist ein Teil der NGF
NRF Nettoraumfläche DIN 277:2016 NF (Nutzfläche) + VF (Verkehrsfläche) + FF (Funktionsfläche) – ohne Technikflächen Bezugsgröße für NWG in DIN V 18599
NF Nutzfläche DIN 277:2016 Direkt genutzte Bereiche nach Nutzungsart (Büros, Schulräume, Läden) Teil der NRF – Grundlage für Zonenermittlung
TF Technikfläche DIN 277:2016 Maschinenräume, Heizräume, Aufzugsschächte, Lüftungszentralen Nicht in NRF enthalten; unkonditioniert oder eigene Zone
AN Gebäudenutzfläche GEG / ehem. EnEV Vereinfacht: beheizte Fläche aus beheiztem Volumen Ve (AN = Ve × 0,32) Bezugsgröße für Wohngebäude im GEG-Nachweis
Ve Beheiztes Volumen GEG / EnEV Innenvolumen der thermischen Gebäudehülle (Innenkante zu Innenkante) Basis für AN-Berechnung bei Wohngebäuden
Wohngebäude

Die Gebäudenutzfläche AN – Berechnung für Wohngebäude

Im GEG wird für Wohngebäude die Gebäudenutzfläche AN als Bezugsgröße verwendet. Sie kann auf zwei Wegen ermittelt werden.

Vereinfachte Methode: Aus beheiztem Volumen

AN = Ve × 0,32
Ve = beheiztes Gebäudevolumen in m³ (Innenmaß)
Der Faktor 0,32 entspricht einer mittleren lichten Raumhöhe von ca. 2,5 m
sowie einem Abzug für Wände, Decken und sonstige Konstruktionsflächen

Der Faktor 0,32 ist für Standardwohngebäude gut geeignet. Bei ungewöhnlichen Grundrissen (z. B. sehr hohe Räume, viele tragende Wände) kann die direkte Ermittlung aus Plänen genauer sein.

Beispiel Einfamilienhaus

Beheiztes Volumen Ve: 500 m³ (Erdgeschoss + Obergeschoss, Innenmaß)
AN = 500 × 0,32 = 160 m²
Wohnfläche nach WoFlV: ca. 140 m² (geringer, da andere Abzüge)
Unkonditionierter Keller: nicht in Ve einbeziehen!

Direkte Ermittlung aus Plänen

1
Grundrisse auflegen
Alle beheizten Geschosse identifizieren
2
Rohmaß erfassen
Innenmaße aller beheizten Räume aufnehmen
3
Schrägen beachten
Bereiche < 1,00 m lichte Höhe abziehen
4
Summe bilden
AN = Summe aller beheizten Grundflächen

Unbeheizte Keller, nicht ausgebaute Dachgeschosse und unkonditionierte Anbauten sind von der Berechnung auszuschließen. Bei Dachschrägen gilt: Flächen mit lichter Höhe unter 1,00 m werden voll abgezogen; 1,00–2,00 m hälftig angerechnet (je nach Berechnungsstandard).

Praxisbeispiel

Von der BGF zur NRF – Bürogebäude mit 3.000 m² BGF

Konkrete Zahlen zeigen, wie stark die verschiedenen Flächenbegriffe voneinander abweichen können.

Bürogebäude, 4 Vollgeschosse + Untergeschoss, Stahlbeton-Skelett
GeschossNutzungBGFNRF (Bilanz)
  • Untergeschoss Tiefgarage (unkonditioniert) + Technik 750 m²BGF 0 m²nicht bilanziert
  • Erdgeschoss Foyer, Empfang, Besprechung, Technikraum 650 m²BGF 510 m²NRF Zone 1+2
  • 1. Obergeschoss Büroflächen, Besprechung, Treppenhaus 650 m²BGF 530 m²NRF Zone 1
  • 2. Obergeschoss Büroflächen, Serverraum, Treppenhaus 650 m²BGF 490 m²NRF Zone 1+3
  • 3. Obergeschoss Büroflächen, Dachterrasse (nicht konditioniert) 300 m²BGF 250 m²NRF Zone 1
Gesamt davon konditioniert: EG–3.OG 3.000 m²BGF gesamt 1.780 m²NRF konditioniert
Ergebnis: Die Bilanz-Bezugsfläche NRF (1.780 m²) beträgt nur ca. 59 % der Gesamt-BGF (3.000 m²). Der flächenbezogene Primärenergiebedarf wird daher auf die kleinere, konditionierte NRF bezogen – nicht auf die BGF.
Häufige Fehler

Typische Flächenfehler in der 18599-Bilanzierung

Diese Fehler führen zu systematisch falschen Energiebilanzen – teils zum Vorteil, teils zum Nachteil des Nachweisführers.

BGF statt NRF als Bezugsgröße
Die BGF ist 20–40 % größer als die NRF. Wird sie als Bezugsfläche verwendet, sinkt der flächenbezogene Primärenergiebedarf rechnerisch – das Gebäude erscheint energieeffizienter als es ist. Dies ist ein gravierender Fehler im GEG-Nachweis.
Tiefgarage als konditionierte Zone
Unkonditionierte Tiefgaragen gehören weder zur NRF noch zur Bilanzzone. Werden sie einbezogen, vergrößert sich die Bezugsfläche fälschlicherweise und der flächenbezogene Kennwert sinkt. Korrekt: Tiefgarage als angrenzenden Bereich (Außenbauteil Bodenplatte) berücksichtigen.
Treppenhaus nicht separat berücksichtigt
Treppenhäuser sind Verkehrsfläche (VF) und Teil der NRF – sie müssen in die Bezugsfläche eingehen, auch wenn sie nur teilkonditioniert sind. Ihre Heizenergie (Mindestbeheizung) muss ebenfalls bilanziert werden. Vergisst man sie, ist die Bezugsfläche zu klein.
Alte DIN 277 vs. DIN 277:2016
Die DIN 277 wurde 2016 grundlegend überarbeitet. Die alte „Nutzfläche (NF)" ist nicht mit der neuen „Nettoraumfläche (NRF)" identisch. Werden ältere Pläne mit Flächenangaben nach DIN 277:2005 verwendet, müssen die Werte neu ermittelt oder sorgfältig umgeschlüsselt werden.
Zonen einzeln aus Plänen ermitteln
Der richtige Weg: Für jede thermische Zone die NRF aus den aktuellen Grundrissen ermitteln (Innenmaß der konditionierten Bereiche), dann zoneweise bilanzieren und am Ende nach NRF-Gewichtung zur Gesamtbilanz zusammenführen. Technikräume und Tiefgarage bleiben außen vor.
Serverräume als eigene Zone mit eigener NRF
Serverräume haben eine eigene NRF-Fläche, die separat ausgewiesen wird. Da sie einen vollständig anderen Energiebedarf haben (hohe Kühlung, 24h-Betrieb), muss ihre NRF korrekt erfasst und separat bilanziert werden, bevor beide Zonen zur Gesamt-NRF addiert werden.

TFA – Thermische Gebäudeaufteilung als Bilanzgrundlage

Der Begriff „Thermische Gebäudeaufteilung" (TFA) wird in der Praxis manchmal verwendet, um die tatsächlich konditionierte und bilanzrelevante Gebäudefläche zu beschreiben. Sie entspricht der Summe der NRF aller konditionierten Zonen innerhalb der thermischen Hülle. Die Hülle selbst wird von Innenkante zu Innenkante der wärmedämmenden Bauteile abgemessen.

  • TFA ≈ Summe aller konditionierten NRF-Zonen
  • Entspricht der Bezugsgröße für den GEG-Grenzwertnachweis
  • Nicht identisch mit Wohnfläche (WoFlV), die andere Abzüge kennt
  • Bei Mischnutzung: TFA getrennt für WG- und NWG-Anteil
  • Kellerräume nur einbeziehen, wenn sie beheizt und genutzt sind

NRF und der GEG-Primärenergienachweis

Der GEG-Grenzwert für den Jahres-Primärenergiebedarf bei Nichtwohngebäuden wird als absoluter Wert in kWh/(m²·a) bezogen auf die NRF ausgedrückt. Das bedeutet: Je größer die korrekte NRF, desto mehr absolute Energie (kWh/a) darf das Gebäude insgesamt verbrauchen. Eine korrekte NRF-Ermittlung ist damit nicht nur eine formale Pflicht, sondern beeinflusst direkt, ob und welche Effizienzmaßnahmen wirtschaftlich nötig sind.

  • Primärenergiebedarf: QP'' = QP ÷ NRF [kWh/(m²·a)]
  • GEG-Grenzwert gilt für QP'' (flächenbezogen)
  • NRF 10 % zu klein → QP'' 11 % zu groß → Grenzwert scheinbar überschritten
  • NRF 10 % zu groß → QP'' 9 % zu klein → Grenzwert scheinbar eingehalten
  • Fazit: Jeder Prozent Abweichung bei der NRF kostet oder schenkt Spielraum
FAQ

Häufige Fragen zu Bezugsflächen in DIN V 18599

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